Beschreibung
Für den Neubau ist das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (kurz: Gebäudeenergiegesetz – GEG 2020, aktueller Stand vom 20.0.2022) anzuwenden. Über diesen Standard hinaus wird beim sog. Passivhausstandard (nach Vorgaben des Passivhausinstituts Darmstadt) per Definition der spezifische Heizwärmebedarf auf 15kWh/m²a begrenzt. Ein besonders hoher Dämmstandard der Gebäudehülle und eine kontrollierte Lüftung mit Wärmerückgewinnung führen dabei zu einem geringeren Aufwand für Wärmeerzeugung, was den CO2-Ausstoss senkt. Im GEG werden keine direkten Anforderungen an den Heizwärmebedarf gestellt, so dass ein direkter Vergleich nicht möglich ist. Zur Orientierung können die Minimalanforderungen an die Gebäudehülle verwendet werden. Die Anforderungen liegen beim Passivhausstandard zum GEG-Standard liegen etwa bei Faktor 2. Damit liegt der spezifische Heizwärmebedarf nach GEG Mindestanforderungen bei etwa 30kWh/m²a.
Das Referenzgebäude (Raumhöhe <= 4m) nach GEG hat eine Gas-Brennwertheizung, hierzu
Im Idealfall wird der Heizwärmebedarf bei einem Passivhaus durch eine Zuluftheizung gedeckt, sodass keine aktive Heizleistung (wassergeführte Zentralheizung) mehr benötigt wird. Der für Planer anzuwendende Leitfaden für energieeffiziente Bildungsgebäude des Passivhaus Instituts schränkt diesen Idealfall jedoch ein; nur Raumgruppen vergleichbarer Lastprofile (gleiche Orientierung, Bauart und Nutzung) können gemeinsam durch ein Nachheizregister beheizt werden. Dies trifft in den seltensten Fällen bei Planungsaufgaben des GMNS zu.
Der Passivhausstandard berücksichtigt zudem keine Aspekte des nachhaltigen Bauens. Dies sind mit Ratsbeschluss vom 05.11.2021 aber zu berücksichtigen. In der Praxis führen die erhöhten Anforderungen an den Dämmstandard der Gebäudehülle zum Einsatz großer Mengen erdölbasierter synthetische Dämmstoffe (z.B. Polystyrol, Polyurethan) und / oder mineralische Dämmstoffe (z.B. Glaswolle, Steinwolle), welche bei ihrer Herstellung viel Energie verbrauchen. Zudem sind synthetische und mineralische Dämmstoffe schwer recyclebar und z.T als Sondermüll zu entsorgen, was sich in einer Lebenszyklusbetrachtung negativ niederschlägt. Naturnahe Dämmstoffe (z.B. Holzfaser, Zellulose) sind im direkten Vergleich zu vorgenannten Dämmstoffen vorteilhafter, aber kostenintensiver und führen in der Regel zu dickeren Dämmschichten. Der dadurch erhöhte Raum- und Budgetbedarf muss bei der Planung berücksichtigt werden.
Zur Erreichung des Passivhausstandards bei sämtlichen Neubauten des Stadtkonzerns wäre eine integrierte Planung unter Berücksichtigung von folgenden Aspekten notwendig:
- Lage (Ausrichtung des Gebäudes)
- Qualität der Hülle
- Effizienz der Lüftung
- Effizienz der optionalen Zusatzheizung
- Effizienz der elektrischen Verbraucher
Der Passivhausstandard wäre für jedes Gebäude separat rechnerisch nach den Vorgaben des Passivhausinstituts Darmstadt nachzuweisen.
Die Entwicklung von verbindlichen Baustandards für die Stadt Neuss soll gemäß Ratsbeschluss vom 05.11.2021 mit den Richtlinien für nachhaltiges und klimagerechtes Bauen und Sanieren umgesetzt werden. Wie oben erläutert berücksichtigen kosten- und zeitintensive Zertifizierungen durch das Passivhaus Institut keine Aspekte des nachhaltigen Bauens. Es wird daher vorgeschlagen auf die Zertifizierung zu verzichten.
Der Passivhausstandard für Neubauten stellt die Referenz für die Gebäudehülle dar. Der maximale spezifische Heizwärmebedarf wird auf 20kWh/m²a festgelegt, 15kWh/m²a werden angestrebt. Mit dieser Regelung können die Anforderungen der Nachhaltigkeit bei Auswahl von Baustoffen verstärkt berücksichtigt werden.
Zum Vergleich; die Stadt Aachen hat sich verpflichtet Klimaneutralität bereits zum Jahr 2030 erreichen und hat in einem „Aachner Standard“ den Heizwärmebedarf ebenfalls auf 20 kWh/m²a begrenzt.
Es ist ein Beschluss zur Umsetzung dieser Standards im Rat der Stadt Neuss einzuholen. Anschließend müssen diese Standards bei sämtlichen öffentlichen Neubauten Beachtung finden und verbindlich umgesetzt werden.
Es wird drei Pilotprojekte geben aus denen die Baustandards entwickelt werden:
Die Adolf-Clarenbach-Schule (12,3 Mio. € für Bau im Passivhausstandard und 230.000 € Planungskosten für Passivhausstandard), die Kita Tennisanlage Erfttal (4,5 Mio. € für Bau im Passivhausstandard) und der Erweiterungsneubau der Karl-Kreiner-Grundschule (ca. 15 Mio. € für Bau im Passivhausstandard).
