Beschreibung
Um die CO2-Emissionen aus den Bau- und Gebäudesektoren zu reduzieren und gering zu halten, sind:
a) bei der Entwicklung neuer Baugebiete jeweils ein neues Energiekonzept mit dem Ziel der nachhaltigen CO2-Einsparungen aufzustellen,
b) Energieeinsparung durch die Realisierung von Innenentwicklungsmaßnahmen unter klimaentlastenden Gesichtspunkten anzustreben, Die Gebiete „Bauer & Schaurte“ und „Etex“ werden unter diesen Aspekten als erste Pilotprojekte entwickelt.
c) Neubau auf der „grünen Wiese“: Bei der Projektentwicklung (Bauleitplanung/Entwicklung privater und kommunaler Flächen) sollen im Rahmen von Verhandlungen Investoren Vereinbarungen getroffen werden, verstärkt emissionsarme / klimaneutrale zu bauen.
Allgemeine Arbeitsschritte:
- Rechtliche Prüfung der Zulässigkeit einer flächendeckenden Festsetzung klimaneutralen Bauens in Neuss.
- Prüfung der Zulässigkeit flankierender Regelungen in Städtebaulichen Verträgen zur Durchsetzung des klimaneutralen Bauens (Stichwort: Übermaßverbot).
- Erarbeitung einer Einschätzung zu den Auswirkungen insbesondere in den Bereichen
- Beeinflussung der Baukosten
- Mietsteigerungen
- Erreichbarkeit des Ausbaus des öffentlich geförderten Wohnungsbaus
- Veränderung des investorenfreundlichen Klimas
- Auswirkungen auf städt. Tochterunternehmen
- Erarbeitung von Gegenstrategien zum Ausgleich der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen (z.B. Vermittlung von Fördermittel des Bundes/Landes, Reduzierung von Baustandards, z.B. städtebaulicher Anspruch an Fassaden)
- Grundsatzentscheidung des Rates.
- Ermittlung des Verhältnisses Baukosten zu Energieverbrauch
Einzelbauvorhaben können lediglich im Zuge der Grundstückskaufverträge für städtische Grundstücke zu ebenfalls klimaneutraler Bauweise verpflichtet werden.
